Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bietet Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen.
Es gibt keine Antragsfrist. Aufgrund sehr vieler Anträge, beträgt die Bearbeitungszeit derzeit um die 3 Monate. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, bekommst du einen Brief mit der Mitteilung.
Bitte schicke den Antrag mit allen Unterlagen gesammelt in einem pdf an unsere E-Mail Adresse sozialfonds@oeh.ac.at . Das spart uns Zeit. Vielen dank !
Die Beratung findet in erster Linie per Telefon oder E-Mail statt. Persönliche Beratungen in der Taubstummengasse können nach Terminvergabe innerhalb der Beratungszeiten (siehe Beratungskalender) telefonisch oder per E-Mail vergeben werden. Bitte beachte, dass eine persönliche Beratung vor Ort ohne Termin nicht stattfinden kann.
- E-Mail: sozialfonds@oeh.ac.at
-
Telefon:
+43/1/310 88 80 -44 oder
+43/1/310 88 80 -45
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Adresse:
Sozialfonds der ÖH Bundesvertretung
Taubstummengasse 7-9/4. Stock
1040 Wien
Was ist der ÖH Sozialfond?
Der Sozialfonds der Österreichischen Hochschüler_innenschaft (ÖH) bietet für alle Studierenden, die Mitglied der ÖH sind und sich in einer besonderen finanziellen Notlage befinden, die Möglichkeit, alle 12 Monate eine einmalige Förderung zu bekommen. Die Notlage kann z.B. entstanden sein durch: plötzlich erhöhte Wohnkosten, Kosten fürs Studium, Ausgaben für Versorgung und Betreuung von eigenen Kindern, Ausgaben für medizinische/psychologische/psychiatrische Behandlungen sowie andere Notsituationen.
Wie kann ich den Sozialfonds erreichen?
Adresse:
Sozialfonds der ÖH-Bundesvertretung
Taubstummengasse 7-9/4. Stock
1040 Wien
E-Mail: sozialfonds@oeh.ac.at
Telefonnummer:
Wie setzt sich das Budget für den Sozialfonds zusammen?
Die Mittel für den ÖH Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der ÖH-Bundesvertretung, dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der Hochschüler_innenschaft der (privaten) Universität, der Fachhochschule oder der Pädagogischen Hochschule gestellt, an der der_die Studierende inskribiert ist.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Um einen Antrag einzubringen, fülle das Antragsformular aus (unten im Downloads) und lege die notwendigen Unterlagen (in Kopie) bei. Wenn alles vollständig ist, kann die Bearbeitung schneller erfolgen. Unvollständige Anträge müssen abgelehnt werden.
Du kannst uns deinen Antrag per E-Mail oder via Post schicken. Falls du uns deinen Antrag via E-Mail schickst, bitten wir dich, alle Dokumenten gesammelt in einem PDF an die E-Mail Adresse sozialfonds@oeh.ac.at zu schicken. Per Post soll der Antrag an die Adresse am ersten Blatt des Antragsformulars gesendet werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Hat meine lokale ÖH eine Kooperation mit den ÖH Sozialfonds
Derzeit haben wir Kooperation mit folgenden Hochschulvertretungen. Das bedeutet: Falls du an einer der unten angeführten Hochschulen studierst und die Richtlinien des ÖH-Sozialfonds erfüllst, kannst du einen Antrag beim ÖH Sozialfonds stellen.
Universitäten:
Universität Wien |
Technische Universität Wien |
BOKU |
Akademie der bildenden Kunst |
Universität für angewandte Kunst |
Universität für Musik und darstellende Kunst |
Medizinische Universität Wien |
Veterinärmedizinische Universität Wien |
Karl-Franzens-Universität Graz |
Technische Universität Graz |
Kunst Universität Graz |
Medizinische Universität Graz |
Montan Leoben |
Johannes-Kepler-Universität Linz |
Kunst Universität Linz |
Universität Klagenfurt |
Paris Lodron Universität Salzburg |
Mozarteum |
Universität Innsbruck |
Medizinische Universität Innsbruck |
Universität für Weiterbildung Krems |
Privat Universitäten:
Karl Landsteiner Universität |
Musik und Kunst Wien |
Central European University |
Sigmund Freud |
Anton Bruckner |
JAM Music Lab |
Joseph Haydn |
Fachhochschulen:
FH WKW |
FH Burgenland |
FH Wiener Neustadt f Wirtschaft und Technik |
FH OÖ |
FH Vorarlberg |
FH Krems |
FH Salzburg |
FH Technikum Wien (TWIST) |
FH Kärnten |
FH Joanneum GmbH |
FH Campus Wien |
FH bfi Wien |
FFH FernFH (Wien+NÖ= Ferdinand Porsche) |
FH St. Pölten |
FH Kufstein |
FH Gesundheit Tirol |
Pädagogische Hochschulen:
PH Steiermark |
PH NÖ |
PH Tirol |
PPH Linz |
KPH Wien |
PH Wien |
PH Salzburg |
PH Oberösterreich |
Welche Fonds gibt es?
Sozialfonds
Der Sozialfond ist der am meisten ausbezahlte Fonds. Dafür müssen die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden. Informationen findest du unter Wer hat Anspruch auf den ÖH Sozialfonds. Bitte beachte unsere Richtlinien!
Kinderfonds
Du hast unerwartete Kosten für dein Kind (Therapie, Kindermöbel etc.) oder während der Schwangerschaft, die du dir nicht leisten kannst (Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort, Kindergarten etc.) zählen ebenso dazu)? Wende dich an uns für eine Unterstützung aus dem Kinderfonds. Bitte beachte unsere Richtlinien!
Psychotherapiefonds
Für Kosten aus einer aktuellen oder notwendigen zukünftigen Psychotherapie kann ein Antrag beim Psychotherapiefonds gestellt werden. Bitte beachte unsere Richtlinien!
Mediationsfonds
Bei Konflikten mit deinen Eltern in Bezug auf Unterhaltsansprüche, kann eine außergerichtliche Mediation durchgeführt werden. Für die dabei entstehenden Kosten kann ein Antrag beim ÖH Mediationsfonds für die ersten drei Mediationsstunden gestellt werden. Bitte beachte unsere Richtlinien!
Wohnfonds
Wohnen ist teuer. Falls du in deiner Wohnung länger als drei Monate wohnst und du dir die Miete kaum leisten kannst oder durch Energierechnungen in einer finanziellen Notlage bist, stelle einen Antrag beim ÖH Wohnfonds. Bitte beachte unsere Richtlinien!
Fonds für Studierende mit Behinderung
Du hast eine 50%ige Behinderung und dadurch hast du Mehraufwand für dein Studium? Wende dich an uns für eine Förderung aus dem Fonds für Studierende mit Behinderung. Bitte beachte unsere Richtlinien!
Wer hat Anspruch auf den ÖH Sozialfond?
Voraussetzung für eine Unterstützung aus dem ÖH Sozialfonds haben Studierende, die:
- im Sinne der Richtlinien des ÖH-Sozialfonds sozial bedürftig sind,
- keine Studienbeihilfe beziehen (bzw. nicht den vollen Betrag),
- im letzten Studienjahr 16 ECTS oder 8 SWS aus Lehrveranstaltungen und Prüfungen positiv absolviert haben (*keine Anerkennungen). Ausnahme: Im 1. Semester muss noch keine Studienleistung nachgewiesen werden.
- an einer Hochschule mit Kooperation zwischen lokaler Hochschulvertretung und ÖH Sozialfonds inskribiert sein!
- die doppelte Mindeststudienzeit nicht überschritten haben (Beispiel: Bachelorstudium dauert 6 Semester – bis inklusive 12. Semester kannst du einen Antrag auf den ÖH Sozialfonds stellen)
Download von Antragsformularen, Ausfüllhilfen und Richtlinien
Antragsformulare:
Datensschutz
Ausfüllhilfe
Richtlinien